Rechtsanwalt Geier
  Kanzlei für Medizin-, Familien- und Wirtschaftsrecht 

Medizinrecht                          

Unser Haupttätigkeitsfeld im Bereich des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht. Wir beraten sowohl Patienten als auch medizinische Leistungserbringer. 

Für die Verifizierung des Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers ist medizinische Sachkunde unverzichtbar. Durch den Zugriff auf ein interdisziplinäres Netzwerk externer medizinische Berater (Fachärzte) verfügen wir über wesentliche Vorteile im Rahmen der Mandatsbearbeitung:

  • realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten einer möglichen Klage
  • notwendige Kenntnis der praktischen Abläufe in Krankenhäusern und Arztpraxen 
  • präzises Verständnis des medizinischen Sachverhalts
  • Möglichkeit der richtigen Weichenstellung in der Fallbearbeitung (zielgerichtete Auswertung der Krankenakte, Beweisanträge, Einholung von Privatgutachten oder ärztlichen Stellungnahmen etc.)

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler veranlassen wir für Sie gerne eine 

  • Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder
  • vertreten Sie vor den Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern und
  • führen für Sie auch die Verhandlungen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen mit den Versicherern der Ärzte und Krankenhäuser oder unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen im Zivilprozess vor allen Amts-, Land,- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet.

 Weitere Tätigkeitsfelder:

  • Vertragsarztrecht
  • Sozialrecht (Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung) 
  • Beitreibung von Forderungen für ärztliche Leistungen
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Wirtschaftsrechtliche Beratung für Ärzte (insbesondere Anfertigung von Gesellschaftsverträgen)
  • Familienrechtliche Beratung für Ärzte (Eheverträge für die  Unternehmerehe, Vermögensschutz)
  • Privatliquidationsrecht